Die Abbruch- und nötigen Demontage-Arbeiten sowie die Entsorgungsleistungen werden der jeweiligen Versicherung zugeordnet (Gebäude und/oder kaufmännisch-technische Einrichtung).
Vor allem im Bereich des direkten Brandherdes sind Bauteile (Stahlteile) wirr ineinander verflochten bzw. mit Kabeln und Anlagenteilen verschmolzen und verkeilt. Bei den Demontagen und Bergungen sowie beim gleichzeitig durchgeführten Abbruch ist oberstes Augenmerk auf den Personenschutz zu legen.
Die Auswahl und der Einsatz der geeignetsten Bergegeräte (Kran mit Korb, Trennschneidegeräte, Nibbler, Bagger, Stapler, etc.) erfordern große Erfahrung.
Bergungen erfolgen auch unter dem weiteren Aspekt der Schadensursachenermittlung (durch den Sachverständigen der Brandverhütungsstelle) und der Wiederverwendbarkeit der Maschinen und Anlagen (und sei es nur als Ersatzteillager).
Nachdem nahezu jedes Brandereignis giftige und korrosive Rückstände hinterlässt, ist ein fachkundiger Umgang mit den zu entsorgenden Materialien oberstes Gebot. Der Personenschutz mit der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist zwar gesetzlich geregelt, die Komplexität eines Brandschadens und spezielle Betriebserfordernisse verlangen jedoch kombinierte Anwendungsformen (z.B. Arbeiten mit Absaugung, Unterdruckhaltung, Einsatz von Neutralisationsflüssigkeiten, Errichtung von Schmutzschleusen, etc.).
Meist fallen nach einem Brandschaden im Gewerbe- und Industriebereich größere Mengen an gleichen Entsorgungsmaterialien an. Aus diesem Grund ist es trotz des Zeitdruckes sehr wichtig, dass ein spezifisches Entsorgungskonzept ausgearbeitet wird. Das örtliche Entsorgungsunternehmen wird üblicherweise in diese Überlegungen einbezogen.