Für den Erfolg der Sanierung ist die unverzügliche Einleitung gezielter Sofortmaßnahmen essentiell.
Rasch eingeleitete und professionell durchgeführte Sofortmaßnahmen sind entscheidend für die weitere Sanierbarkeit von Gebäude und Inventar. Wesentlich: für jeden Geschädigten gilt versicherungsrechtlich die Schadensminderungspflicht.
Als schadens-
mindernde
Sofortmaßnahmen
gelten:
Wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen soll muss dieser umgehend gemeldet werden.
Im Wesentlichen muss verständigt werden:
– die Gebäudeversicherung
– die Haushaltsversicherung
Schaden eindämmen:
- Rauchgase möglichst schnell ins Freie ableiten
- Türen und Tore geschlossen halten (Luftzug vermeiden!)
- Nicht betroffene Räumlichkeiten vor Verschmutzung durch Verschleppung sichern
Weitere Schäden verhindern:
- Lüftungs- und Klimaanlagen sowie andere Geräte außer Betrieb nehmen
- Versorgungsleitungen sperren (Gas, Strom, Fernwärme)
- Vorhandene unterbrechungsfreie Stromversorgung ausschalten
Schadenstelle absichern:
- Gefährliche Bereiche absperren bzw. absichern
- Anlagenteile und Geräte vor Wasser schützen
- Gebäudeöffnungen wetterfest und bruchsicher schließen
KEINESFALLS Funktionstests an elektrischen Geräten durchführen! (Rauchkondensat verursacht Krichströme, daher Kurzschlussgefähr!)
Versicherung
informieren:
Wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen soll muss dieser umgehend gemeldet werden.
Der Brand darf nicht vorsätzlich gelegt und nicht grob fahrlässig ausgelöst worden sein.
Dabei sind grundsätzlich zwei Versicherungsarten zu unterscheiden:
Gebäudeversicherung
Obligatorisch für jeden Hausbesitzer. Deckt neben den Schäden an der Grundsubstanz des Eigenheims auch alle Schäden an fix mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Außentüren, Fenster, Malerei, Tapeten, Decken- und Wandverkleidungen, verklebte Bodenbeläge, Badewanne, Waschbecken, etc.).
Auch Aufräum- und Abbrucharbeiten sowie Entsorgungsaufwendungen am Gebäude sind bis zu einer individuell definierten Höchstsumme (=Versicherungssumme) versichert. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten „Gruppierungserläuterungen“ Ihrer Versicherung.
Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung übernimmt nach einem Schaden je nach Deckungsumfang die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Sanierung von Mobiliar und Hausrat.