Für den Erfolg der Sanierung ist die unverzügliche Einleitung gezielter Sofortmaßnahmen essenziell.
Zeitpunkt, Umfang und Qualität der „schadensmindernden Sofortmaßnahmen“ sind entscheidend für die wirtschaftliche Sanierbarkeit von Gebäuden, Maschinen, Einrichtungen und Vorräten. Darüber hinaus tritt die gesetzlich geregelte Schadensminderungspflicht in Kraft. Viele Unternehmen erarbeiten mit dem Team mibag bereits im Vorfeld einen detailliert abgestimmten Katastrophenplan um für den Notfall gerüstet zu sein.
Beim Abbrand von 1 kg PVC können ca. 2 Liter 30%ige Salzsäure in Form von Rauchkondensat entstehen. Blanke, feingliedrige Metallteile und elektrische oder elektronische Komponenten sind am meisten gefährdet. In Verbindung mit der hohen Luftfeuchtigkeit durch Löschwasser entsteht eine sehr rasch fortschreitende Korrosion an allen metallischen Oberflächen. Brandruß ist meist hygroskopisch, der Rußfilm wird durch Luftfeuchtigkeit elektrisch leitend. Kurzschlüsse bzw. Fehlströme sind die Folge.
Aus diesen Gründen sind schadensmindernde Sofortmaßnahmen unerlässlich! Genaueres dazu finden Sie hier.
Versicherung
informieren:
Wenn die Versicherung für den Schaden aufkommen soll muss dieser umgehend gemeldet werden.
Im Wesentlichen muss verständigt werden:
– die Gebäudeversicherung
– die Hausratsversicherung
– die Versicherung für die kaufmännisch-technische Einrichtung und den vorhandenen Warenbestand (Inhaltsversicherung) und
– die Versicherung für die Betriebsunterbrechung
Dabei sind grundsätzlich vier Versicherungsarten zu unterscheiden:
Gebäudeversicherung
Für jeden Objektbesitzer ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch. Die Gebäudeversicherung deckt neben den Schäden an der Grundsubstanz des Objektes auch alle Schäden an fix mit dem Gebäude verbundenen Teilen (z.B. Innen- und Außentüren, Fenster, Boden- und Wandbeschichtungen, verklebte Bodenbeläge, Grundinstallation an Elektro-, Sanitärversorgung, etc.). Speziell bei der gewerblichen Gebäudeversicherung sind dazu aber zahlreiche Varianten und Ausnahmen möglich.
Aufräum- und Abbrucharbeiten, sowie Entsorgungsaufwendungen sind bis zu einer individuell definierten Höchstsumme versichert. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie unter den sogenannten Gruppierungserläuterungen Ihrer Versicherung.
Hausratsversicherung
Der Hausrat besteht insbesondere aus:
– allen zur Einrichtung, zum Gebrauch oder Verbrauch dienenden Gegenständen wie z.B. Möbel, Teppiche, Kleidung, Haushaltsgeräten, Kleidung, Bargeld, Schmuck
– dem Beruf dienenden Arbeitsgeräten und Einrichtungsgeständen
– Antennenanlagen und Markisen, die nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden
Versicherung für die kaufmännisch–technische Einrichtung und den vorhandenen Warenbestand (Inhaltsversicherung)
Die Versicherung für die kaufmännisch-technische Einrichtung vergütet die Aufwendungen zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Einrichtung, Maschinen, Werkzeugen, Vorräten, Waren, Rohstoffen, Halbfabrikaten, etc. Zusätzlich können z.B. auch die Installationen, Zwischenwände, abgehängten Decken, etc. in diese Versicherung eingeschlossen sein (dies ist in Ihrer Versicherungspolice ersichtlich).
Im Schadensfall sind auch anfallende Aufräum- und Entsorgungskosten bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Höchstsumme abgedeckt. Eine detailliertere Aufzählung bzw. Zuordnung finden Sie wiederum unter den o.a. Gruppierungserläuterungen.
Die Inhaltsversicherung ist mit der Hausratsversicherung artverwandt, jedoch werden diese Versicherungsverträge meist frei vereinbart.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Versicherung deckt die Kosten für den Betriebsausfall und die Aufwendungen für den Normalbetrieb im individuell mit Ihrer Versicherung definierten Ausmaß. Auch eventuelle Beschleunigungskosten für die Wiederherstellung nach dem Schadensfall können damit abgedeckt werden (z.B. Überstunden- und Mehrarbeitszuschläge).